Reinigung von Grundstücken: Die neuen Pflichten und Bußgelder

Reinigung von Grundstücken: Die neuen Pflichten und Bußgelder

Die neue gemeinsame ministerielle Entscheidung (KYA) bringt wichtige Änderungen beim präventiven Brandschutz mit sich und stellt die Verpflichtungen der Bürger für die diesjährige Brandschutzsaison klar. Ziel ist unser aller Sicherheit und der Schutz der Umwelt. 💡

Was sind die Fristen für die Reinigung und die Erklärung?

Eigentümer, Besitzer und Mieter von Immobilien müssen die Reinigung von Grundstücken bis zum 15. Juni abschließen. Derselbe Termin ist nun auch der Stichtag für die Einreichung der eidesstattlichen Erklärung auf der digitalen Plattform akatharista.apps.gov.gr. Es ist wichtig zu wissen, dass die Instandhaltungspflicht für das Gelände während der gesamten Brandschutzsaison, also bis zum 31. Oktober, gilt.

Was beinhalten die Reinigungsarbeiten?

Damit ein Bereich als sicher gilt, sind bestimmte Maßnahmen erforderlich:

  • Entfernung von trockenem Gras, Pflanzenresten und brennbaren Materialien.
  • Beschneiden von Bäumen und Ausdünnen der strauchartigen Vegetation.
  • Sammlung und ordnungsgemäßer Transport der Rückstände zu den von der Gemeinde angegebenen Stellen.

Wie hoch sind die Bußgelder bei Nichteinhaltung?

Der neue Rahmen sieht strenge, aber gestaffelte Sanktionen vor 💰:

  • Nichtabgabe der Erklärung: Ein Bußgeld von 500 €, wenn keine Reinigung durchgeführt wurde, oder 100 €, wenn die Reinigung zwar erfolgte, aber die Erklärung vergessen wurde.
  • Unterlassene Reinigung: Das Bußgeld beträgt 1 € pro m² (mindestens 200 €, höchstens 2.000 €).
  • Falscherklärung: Zieht strafrechtliche Sanktionen (Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten) und eine Geldstrafe von 5.000 € nach sich.

Gibt es Ausnahmen von den neuen Regeln?

Ja, die KYA führt Ausnahmen für bestimmte Fälle ein, wie zum Beispiel landwirtschaftliche Kulturen, Weideland, angelegte Gärten und Flächen, zu denen nachweislich kein Zugang möglich ist. Zudem kann die Erklärung für Personen, die objektiv nicht in der Lage sind, elektronische Dienste zu nutzen, über die Bürgerämter (KEP) eingereicht werden.