Abschaffung von Ölbrennern und Gas-Subventionen – Alle Ausnahmen
Seit dem 1. Januar ist das Verkaufs- und Installationsverbot für Ölheizungen sowie die Einstellung von Subventionen für Erdgaskessel gemäß dem Nationalen Klimagesetz (Gesetz 4936/22) in Kraft getreten. Diese Änderungen sind Teil der Strategie zur Energieeffizienz und zur Reduzierung der CO2-Emissionen.
Ölbrenner: Einstellung mit Ausnahmen
Seit dem 1. Januar ist der Verkauf und die Installation von Ölbrennern verboten, wobei den Zuwiderhandelnden strenge Sanktionen drohen, einschließlich Bußgeldern und der Versiegelung der Systeme. Es wird jedoch eine Verlängerung ihrer Nutzung für Gebiete ohne Zugang zum Erdgasnetz geprüft, sofern diese weiterhin nicht an das Netz angeschlossen sind. Der Ersatz von Ölbrennern durch Wärmepumpen soll den Energieverbrauch voraussichtlich um 70 % und die Heizkosten um 50 % senken.
Verlängerungen und neue Anforderungen
In Fällen, in denen keine wirtschaftlich tragfähigen Alternativen bestehen, erlaubt das Gesetz eine Verlängerung durch Beschluss des Umweltministers nach einer Folgenabschätzung. Ab 2029 werden Ölbrenner ausschließlich mit einer Mischung aus Heizöl und erneuerbaren flüssigen Brennstoffen (mindestens 30 %) betrieben.
Ende der Subventionen für Gaskessel
Die EU sieht mit einer im Mai 2024 aktivierten Richtlinie die Streichung von Subventionen für Kessel vor, die fossile Brennstoffe nutzen. Ab 2025 ist jeder finanzielle Anreiz für die Installation solcher Kessel verboten, während für Hybridsysteme, die erneuerbare Energiequellen (EE) nutzen, eine Ausnahme vorgesehen ist.
Wende zu Erneuerbaren Energien und Wärmepumpen
Der Nationale Energie- und Klimaplan (ESEK) umfasst ehrgeizige Ziele für den Ausbau erneuerbarer Energien mit Schwerpunkt auf Heizen und Kühlen. Die Förderung der Eigenstromerzeugung durch Photovoltaik mit Speicherung sowie die Installation von Hybridsystemen sind tragende Säulen dieser Strategie.
Wärmepumpen kosten zwar bis zu viermal mehr als ein Gaskessel, werden aber über Programme wie „Ich wechsle Heizsystem und Warmwasserbereiter“ und „Energie sparen 2025“ subventioniert. Die ersten großflächigen Wärmepumpen werden bis 2030 installiert, mit dem Ziel, ihre Nutzung im Vergleich zu 2022 zu verdoppeln.
Insgesamt wird geschätzt, dass der Übergang zu Wärmepumpen die Energiekosten senken und erheblich zu den Zielen für Energieeffizienz und Klimaneutralität beitragen wird.
