Verlängerung der elektronischen Mietzahlungen: Was sich im Oktober ändert

Verlängerung der elektronischen Mietzahlungen: Was sich im Oktober ändert

Das Wirtschaftsteam verschiebt die obligatorische elektronische Mietzahlung auf den 1. Oktober 2026. Diese Verlängerung gibt Vermietern und Mietern Zeit, sich an die neuen Gegebenheiten anzupassen, da Barzahlungen „auf die Hand“ nun der Vergangenheit angehören. 🏡

Wann beginnt die obligatorische elektronische Mietzahlung?

Das ursprüngliche Datum vom 1. April wurde offiziell auf den 1. Oktober 2026 verschoben. Die Entscheidung wurde getroffen, um die technischen Konfigurationen in den Systemen der AADE (Finanzbehörde) abzuschließen und sicherzustellen, dass Banktransaktionen automatisch mit den angemeldeten Mietverträgen abgeglichen werden.

Was sind die Folgen für Vermieter, die Bargeld annehmen?

Vermieter, die weiterhin Mieten in bar einziehen, müssen mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen. Insbesondere wird der 5%-ige Abschlag auf Mieteinkünfte abgeschafft, was zu einer höheren Einkommensteuer führt. Die AADE wird in der Lage sein, Abweichungen durch die obligatorisch anzugebende IBAN sofort zu erkennen. 💰

Worauf sollten Mieter bei den Zahlungen achten?

Mieter müssen den Betrag ausschließlich auf ein Bankkonto einzahlen, das auf den Namen des Vermieters lautet. Es ist entscheidend, dass das Konto dem Eigentümer selbst gehört und nicht Dritten (Verwandten oder Anwälten). Im Falle eines Gemeinschaftskontos muss der Name des Vermieters als Erstbegünstigter erscheinen, damit die Zahlung korrekt identifiziert werden kann.

Wie wird die Pfändungssicherheit der Mieten gewährleistet?

Die standardmäßige Pfändungsfreigrenze von 1.250 Euro deckt Mieteinnahmen nicht automatisch ab. Vermieter müssen ihr Konto elektronisch bei der AADE als Konto für „periodische Gutschriften“ anmelden und es als „einziges pfändungsfreies Konto“ festlegen. Dieser Schritt ist notwendig, um ihre Einkünfte vor möglichen Pfändungen zu schützen. 💡