Wohngeld für SAEK-Studierende: Mehr Berechtigte und höhere Beträge

Wohngeld für SAEK-Studierende: Mehr Berechtigte und höhere Beträge

Alles, was Sie vor der Antragstellung wissen müssen

Mit der Veröffentlichung des neuen Rundschreibens für das Ausbildungsjahr 2024-2025 bricht für das SAEK-Wohngeld eine neue Ära an – gerechter und zugänglicher. Der Staat unterstützt die Studierenden tatkräftig durch die Ausweitung der geografischen Kriterien und die Erhöhung der verfügbaren Mittel, die nun 2 Millionen Euro erreichen. 💰

Was sind die Termine und wie läuft das Antragsverfahren ab?

Die elektronischen Anträge können vom 02.03.2026 bis einschließlich 20.03.2026 über die Plattform stegastiko.minedu.gov.gr eingereicht werden. Es ist entscheidend, dass der Antrag eine Protokollnummer erhält, während die erforderlichen physischen Nachweise bis zum 27.03.2026 im Sekretariat der SAEK eingereicht werden müssen. 💡

Wer gilt als anspruchsberechtigt für die Beihilfe?

Anspruchsberechtigt ist in der Regel der Elternteil, von dem der Auszubildende unterhalten wird. Der Studierende kann den Antrag jedoch selbst stellen, wenn er Waise ist, über 25 Jahre alt ist oder wenn die Eltern im Ausland leben. Ein wichtiges Element ist die Erweiterung der Grenzen: Das Mietverhältnis kann sich nun auf jedes Gebiet innerhalb der Region beziehen, in der die Schule ihren Sitz hat, was Probleme für Studierende in abgelegenen Gebieten löst.

Wie hoch ist der Betrag und was gilt bei Wohngemeinschaften?

Die Basisförderung beläuft sich auf 1.500 €. Wenn der Studierende jedoch mit einem anderen aktiven Auszubildenden einer öffentlichen SAEK in derselben Stadt zusammenwohnt, erhöht sich der Betrag auf 2.000 €. 🏡

  • Das Mietverhältnis muss eine Dauer von mindestens 6 Monaten haben.
  • Die Überprüfung erfolgt automatisch durch die Vernetzung mit der Finanzbehörde (AADE) und dem PEGASUS-System.
  • Jeder Studierende hat insgesamt bis zu 3 Mal Anspruch auf die Beihilfe.

Worauf sollten Sie achten, damit der Antrag nicht abgelehnt wird?

Stellen Sie sicher, dass der Auszubildende griechischer Staatsbürger oder EU-Bürger und in Griechenland steuerpflichtig ist. Im Falle einer Ablehnung haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats Einspruch einzulegen. GREEN Estate erinnert daran, dass die korrekte Vorbereitung der Unterlagen und die Einhaltung der Fristen der „Schlüssel“ zur Genehmigung sind.

Was sind die neuen Regelungen für 2024-2025?

  • Geografische Ausweitung: Das Mietverhältnis wird nun in der gesamten regionalen Einheit der Schule anerkannt und nicht mehr nur in derselben Gemeinde, wodurch sich die Zahl der Berechtigten um 10 % erhöht. 🏡
  • Vereinfachung durch AADE: Der Großteil der Unterlagen wird automatisch durch die Vernetzung der Systeme geprüft, wodurch die Notwendigkeit physischer Dokumente verringert wird.
  • Förderhöchstgrenze: Jeder Auszubildende kann die Beihilfe nun insgesamt bis zu drei (3) Mal und nur für eine einzige Fachrichtung erhalten.
  • Regelung für Wohngemeinschaften: Im Falle einer Wohngemeinschaft mit einem anderen SAEK-Studierenden erhöht sich der Betrag um 500 € auf insgesamt 2.000 €. 💰
  • Erleichterungen für Attika/Thessaloniki: Es werden spezifische Kilometerabstände festgelegt (40 km bzw. 20 km), die den Erhalt der Beihilfe unter bestimmten Bedingungen auch innerhalb derselben Region ermöglichen. 💡

Was sind im Einzelnen die erforderlichen Unterlagen und die Prüfkriterien?

Um das SAEK-Wohngeld bewilligt zu bekommen, umfasst das Verfahren sowohl automatische digitale Prüfungen als auch die Einreichung von Dokumenten im Sekretariat der Schule. 💡

Eidesstattliche Erklärung: Der Antragsteller erklärt digital, dass der Studierende noch keinen anderen Hochschulabschluss besitzt und nicht gleichzeitig ein Wohngeld für Studenten bezieht.

Automatische Prüfung (Interoperabilität): Über die Finanzbehörde (AADE) und das PEGASUS-System werden die Einkommenskriterien, der steuerliche Wohnsitz und der Status als aktiver Auszubildender automatisch abgeglichen. 💻

Mietvertrag: Dieser muss für mindestens sechs (6) Monate gültig sein und innerhalb des Ausbildungsjahres 2024-2025 abgeschlossen worden sein. Die Steuernummer (AFM) des Mieters muss mit dem berechtigten Elternteil oder dem Studierenden übereinstimmen. 🏠

Geografische Beschränkung: Die Immobilie muss sich in derselben regionalen Einheit wie die SAEK befinden und in einer anderen Stadt als der Hauptwohnsitz des Studierenden (ausgenommen sind Entfernungen >40 km für Attika und >20 km für Thessaloniki).

Sonderfälle: Die Einreichung im Sekretariat ist erforderlich für Scheidungsurteile, Sterbeurkunden oder Familienstandsbescheinigungen (sofern diese nicht elektronisch auffindbar sind) sowie die Studienbescheinigung des Mitbewohners im Falle einer Wohngemeinschaft. 📄