Erfahren Sie alles über die neue Renovierungsförderung von bis zu 36.000 €
Mit der Aktivierung des Programms im kommenden Mai bereiten sich tausende geschlossene Wohnungen darauf vor, ihre Türen wieder zu öffnen. Zum ersten Mal haben eigennutzende Begünstigte die Möglichkeit, ihren Wohnsitz mit staatlicher Unterstützung vollständig zu modernisieren und so die Funktionalität und den Wert ihrer Immobilie zu steigern.
Welche Immobilien betrifft das neue Programm „Renovieren“?
- Baujahr: Die Immobilie muss über eine Baugenehmigung verfügen, die bis zum 31. Dezember 1990 erteilt wurde.
- Wohnfläche: Förderfähig sind Wohnungen mit einer Gesamtfläche von bis zu 120 qm.
- Rechtmäßigkeit: Die Immobilie muss rechtmäßig existieren (es dürfen keine ausstehenden baurechtlichen Unregelmäßigkeiten vorliegen).
- Zustand der Immobilie: Es werden sowohl leerstehende Immobilien (seit mindestens zwei Jahren unbewohnt) als auch selbstgenutzte Häuser abgedeckt.
- Nutzung nach der Renovierung: Die Immobilie muss als Hauptwohnsitz genutzt oder für mindestens 5 Jahre langfristig vermietet werden.
- Vermietungsbeschränkung: Die Nutzung der Immobilie für kurzfristige Vermietungen (Typ Airbnb) ist für einen Zeitraum von 5 Jahren ausdrücklich untersagt.
Wie hoch ist der Fördersatz und wer sind die Begünstigten?
Die Basisförderung beginnt bei 80 %, erhöht sich jedoch kumulativ für Sonderkategorien. Konkret ist vorgesehen:
- +5 % für Immobilien in Insel- oder Bergregionen.
- +5 % für Familien mit drei oder mehr Kindern sowie Haushalte mit Menschen mit Behinderungen.
So erreicht die Förderung bis zu 90 %, während die Einkommensgrenzen (bis zu 25.000 € für Ledige und 35.000 € für Verheiratete) das Programm für tausende Haushalte zugänglich machen.
Ist eine Kurzzeitvermietung (Airbnb) nach der Renovierung erlaubt?
Ausdrücklich nein. Eine der wichtigsten Verpflichtungen des Programms ist das Verbot der Kurzzeitvermietung im Stil von Airbnb. Die geförderten Immobilien müssen ab Abschluss der Arbeiten für mindestens fünf Jahre ausschließlich zur Eigennutzung oder zur Langzeitvermietung zur Verfügung stehen. Ziel ist es, das Angebot an Wohnraum für dauerhaftes Wohnen zu erhöhen. 💡
Welche Arbeiten deckt die Hausrenovierung ab?
Die Maßnahme konzentriert sich auf Funktionalität und Ästhetik. Gefördert werden:
- Renovierung von Bad und Küche.
- Neue Sanitär- und Elektroinstallationen.
- Austausch von Fenstern/Türen und Bodenbelägen.
- Malerarbeiten und allgemeine Reparaturen.
