Mietänderungen: Verpflichtende Zahlung per Banküberweisung

Mietänderungen: Verpflichtende Zahlung per Banküberweisung

Ab dem 1. April 2026 ändert sich die Landschaft der Immobilienvermietung grundlegend. Die obligatorische Zahlung der Mieten über die Bank wird nun zur einzigen legalen Transaktionsmethode, mit dem Ziel der Transparenz und der Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Die Einhaltung des neuen Rahmens ist entscheidend, da die Verwendung von Bargeld für beide Seiten erhebliche finanzielle Verluste nach sich zieht. 🏡

Was sind die Folgen für diejenigen, die bar bezahlen?

Vermieter, die weiterhin Mieten „auf die Hand“ kassieren, verlieren den 5%-igen Abschlag auf die Mieteinkünfte, was zu einer erhöhten Steuerlast führt. Entsprechend werden Mieter, die das Bankensystem nicht nutzen, von staatlichen Beihilfen, Wohngeld und sogar dem steuerlichen „Geschenk“ in Höhe einer Jahresmiete ausgeschlossen. 💰

Wie muss die IBAN in den Mietverträgen angegeben werden?

Bei jeder neuen oder ändernden Meldung an die AADE (griechische Finanzbehörde) ist die Angabe der IBAN nun zwingend erforderlich. Das Konto muss dem Vermieter gehören und nicht Dritten (z. B. Verwandten oder Anwälten). Im Falle eines Gemeinschaftskontos muss der Name des Eigentümers als Erstbegünstigter erscheinen, um die automatischen Abgleiche der AADE zu erleichtern.

Was gilt für die Pfändungsfreigrenze der Konten?

Es ist wichtig zu wissen, dass die Grenze von 1.250 € Mieteinnahmen nicht automatisch abdeckt. Um diese Beträge zu schützen, müssen Eigentümer ihr Konto auf der AADE-Plattform elektronisch als „einziges pfändungsfreies Konto“ anmelden und es als Konto für periodische Gutschriften kennzeichnen. 💡

Wie sind Miteigentümer einer Immobilie betroffen?

Gehört eine Immobilie mehreren Personen, muss jeder Miteigentümer sein eigenes Konto (als Erstbegünstigter) für den ihm entsprechenden Anteil angeben, es sei denn, der anstehende Ministerialbeschluss erlaubt die Einzahlung auf ein Gemeinschaftskonto aller Mitvermieter.