Räumungsverfahren: Das neue Verfahren in 10 Schritten

Räumungsverfahren: Das neue Verfahren in 10 Schritten

Die Immobilienverwaltung erreicht mit dem Gesetz 5221/2025 ein neues Niveau. Ab dem 1. Mai 2026 wird das Verfahren zur Räumung von Mietern modernisiert, was den Eigentümern Schnelligkeit und den Mietern eine angemessene Zeit für den Umzug bietet. 🏡

Was ändert sich bei der Rückgabe von Immobilien durch das neue Gesetz?

Das neue Gesetz erweitert die Möglichkeit, eine Räumungsanordnung auch in Fällen auszustellen, in denen das Mietverhältnis endet (befristet oder unbefristet). Die Justiz wird nun von einfachen Verwaltungsangelegenheiten entlastet, da zertifizierte Rechtsanwälte die Verantwortung für die Ausstellung der Anordnungen übernehmen. Dies gewährleistet Beständigkeit bei den Transaktionen und ermutigt Eigentümer, ihre Immobilien wieder für Langzeitmieten zur Verfügung zu stellen, wodurch das Wohnungsangebot gestärkt wird. 💡

Was sind die 10 Schritte zur Rückerlangung der Immobilie?

Das Verfahren ist strukturiert und erfordert die Zusammenarbeit mit Ihrem Anwalt:

  1. Beauftragung eines Anwalts: Sie wenden sich an Ihren Rechtsberater, der die Erstellung der Akte übernimmt.
  2. Wahl des Verfahrens: Der Anwalt wählt den neuen, schnelleren Weg der Räumungsanordnung.
  3. Fristen für Mieten: Im Falle von Rückständen gilt eine 15-tägige Vorankündigung und 20 Tage für die Vollstreckung.
  4. Fristen für das Mietende: Vorgesehen sind eine 3-monatige außergerichtliche Aufforderung und eine 2-monatige Vollstreckungsfrist.
  5. Einreichung der Akte: Der Anwalt reicht den Antrag beim erstinstanzlichen Gericht mit einer Gebühr von 300 € ein.
  6. Bestimmung eines zertifizierten Anwalts: Das Sekretariat bestimmt per Zufallsprinzip einen unabhängigen zertifizierten Anwalt für die Prüfung.
  7. Prüfung und Unterschrift: Der zertifizierte Anwalt prüft die Unterlagen innerhalb von 20 Tagen.
  8. Ausstellung des Vollstreckungstitels: Der vollstreckbare Titel wird vom erstinstanzlichen Gericht veröffentlicht.
  9. Zustellung an den Mieter: Der Gerichtsvollzieher stellt dem Mieter den Vollstreckungstitel zu.
  10. Zeitgarantie: Das Gesetz garantiert dem Mieter insgesamt mindestens 6 Monate für den Umzug im Falle eines Vertragsablaufs.

Besteht weiterhin die Möglichkeit eines gerichtlichen Einspruchs?

Natürlich. Wenn der Mieter zusätzliche Zeit benötigt, behält er das Recht, Einspruch einzulegen oder eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Die Neuregelung setzt jedoch ungerechtfertigten Verzögerungen ein Ende und schafft einen ausgewogeneren Rahmen für die Immobilienverwaltung. 💰